Erhöhtes Haftungsrisiko für UnternehmerJetzt handeln!
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Im Januar 2021 wurde durch das Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (kurz: StaRuG) eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen, die jeden Unternehmer verpflichtet, ein Krisenfrüherkennungssystem im Unternehmen einzuführen Er m u s s nach dem Gesetz tätig werden!
Wir arbeiten schon seit 20 Jahren als Problemlöser für unsere Mandanten und helfen mit Aufklärung und Prävention aktiv daran, Haftung zu reduzieren und kostengünstige Lösungen für Sie zu schaffen. Erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, was genau Ihre Verpflichtungen aus dem Gesetz sind und welche Lösung wir für Sie bereithalten. Als Mitglied im BVSV sorgen wir dafür, dass Sie Zugriff auf das derzeit bundesweit größte Netzwerk unabhängiger Sachverständigen und Spezialisten haben. Wir sorgen für Lösungen!
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Persönlicher Kontakt:
Stefan Schiffer Inhaber Gewerbezentrum Berlin-Mitte Telefon: 030-1208517-20 |
Nach dem neuen Gesetz zur Haftung von Geschäftsführern und Unternehmern (StaruG) sind diese verpflichtet, ein Krisenmanagement Tool zu implizieren, welches nachweist, daß sich die Geschäftsleitung kritisch mit den Auswirkungen Ihrer Entscheidungen und der finanziellen Lage des Unternehmens auf Sicht von mindestens 24 Monaten auseinandergesetzt hat.
Klingt kompliziert? Ist es nicht - wir haben eine sehr einfache Lösung dafür!
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